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22. 07. 2011

AHRENDT: Sicherungsverwahrung ist kein Spielfeld für Revolverrhetoriker

BERLIN. Zur Kritik an den Eckpunkten zur Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Das Thema der Sicherungsverwahrung ist kein Spielfeld für Revolverrhetoriker. Diese Rhetorik hat in den vergangen Jahren zu zahlreichen Fehlentscheidungen im Recht der Sicherungsverwahrung geführt. Dies hatte zur Folge, dass die aktuellen Regelungen der Sicherungsverwahrung erst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dann auch vom Bundesverfassungsgericht für nicht grundrechtskonform angesehen wurden. Die Eckpunkte der Bundesjustizministerin sind ein weiterer wichtiger Schritt um die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren.

Das Recht der Sicherungsverwahrung ist noch um weitere Instrumente zu ergänzen. Dazu gehört die verpflichtende frühe Begutachtung von Sexualstraftätern schon bei der ersten Straffälligkeit. Nur so kann gewährleistet werden, dass früh mit einer Therapie begonnen werden kann, aber auch die Sicherheit geschaffen wird, dass nicht therapierbare oder therapieunwillige Täter in Sicherungsverwahrung verbleiben können.

Die Kritik an den Eckpunkten der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung ist völlig unbegründet und unsachlich. Die Kritiker verkennen, dass es sich bei den Leitlinien um die strenge Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils handelt.

Die Länder sollten sich nun konstruktiv an der Umsetzung der Vorgaben der Karlsruher Richter beteiligen, anstatt scheinheilige Panikmache zu betreiben.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
716-Ahrendt-Sicherungsverwahrung.pdf (2011-07-22, 132.37 KB)


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